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  Rechtsanwälte Tradt & Streckhardt
Rechtsanwaeltin Antje Streckhardt
Die obligatorische Streitschlichtung in NRW

Was bedeutet dies für den Rechtsuchenden?
Wo/wer kann diese Schlichtung durchgeführt werden/durchführen?
Gütestelle gemäss § 794 ZPO
Wie ist das Verfahren? Was ist einzureichen?
Der Schlichtungstermin

Neu: die obligatorische Streitschlichtung in NRW

Am 1.10.2000 tritt das neue Gütestellen - und Schlichtungsgesetz in Nordhrein-Westfalen in Kraft.

Was bedeutet dies für den Rechtsuchenden?

Die Erhebung von Klagen ist in den folgenden Fällen erst nach Durchführung eines Schlichtungsversuches vor einem/einer anerkannten Schlichter/Schlichterin zulässig:

  • Streitwert liegt unter DM 1.200,--
  • Streit hat klassische nachbarschaftsrechtliche Aspekte wie Überwuchs, Hinüberfall, Grenzabstände u.ä. zum Gegenstand
  • Streit entsteht über Verletzungen der persönlichen Ehre, wenn nicht in Medien begangen
Dies gilt grundsätzlich, wenn die Parteien in demselben Landgerichtsbezirk wohnen oder ihren Sitz oder eine Niederlassung haben.

Wo/wer kann diese Schlichtung durchgeführt werden/durchführen?

Die Schlichtung kann beim jeweiligen örtlichen Schiedsamt, einer anerkannten branchenspezifischen Schlichtungsstelle oder einer sonstigen anerkannten Gütestelle erfolgen.

Gütestelle gemäss § 794 ZPO

Meine Kanzlei ist vom Präsidenten des OLG Hamm als Gütestelle anerkannt:

Antje Streckhardt
Rechtsanwältin & Mediatorin
Tel. 02528/950155
E-Mail AS@Streckhardt.de

Wie ist das Verfahren? Was ist einzureichen?

Die rechtsuchende Partei kann sich mit ihrem Begehren an meine Kanzlei wenden mit

Antrag (3fach) unter Angabe von

  • Namen und Anschrift der Parteien
  • Bezeichnung des Gegenstandes des Rechtsgesuches (allgemeine Beschreibung)
  • Datum und Unterschrift

    Nach Eingang des Kostenvorschusses wird von meinem Büro der Antrag und die Begründung der anderen Partei zugestellt und ein Termin für die Schlichtung festgesetzt.

    Der Schlichtungstermin

    In der Schlichtungsverhandlung tauschen die Parteien, eventuell auch ihre Rechtsanwälte, vor dem Schlichter/der Schlichterin ihre Standpunkte aus und verhandeln miteinander. Jede Partei wird angehört. Angestrebt wird eine gütliche Einigung. Der Schlichter/die Schlichterin kann den Parteien Vorschläge zur Lösung unterbreiten.

    Kann der Streit beigelegt werden, wird der Wortlaut der Einigung protokolliert. Man kann daraus die Vollstreckung betreiben.

    Kommt vor der Gütestelle keine Einigung zustande, etwa, weil eine Partei nicht erscheint oder man sich binnen drei Monaten nicht auf eine Regelung festlegen kann, wird die sog. Erfolglosigkeitsbescheinigung erteilt und das Verfahren kann dann vor dem Gericht weiterbetrieben werden. Dann entscheidet der Richter über die Sache und auch darüber, wer die Kosten für die vorgeschaltete Schlichtung zu tragen hat.

    Aufgrund meiner Mediatorenausbildung liegt mir viel daran, dass die Interessen beider Parteien offenbar werden und gemeinsam versucht wird, eine praxisgerechte Lösung für den Konflikt zu finden.

    Konflikte können dadurch schneller, kostensparender und dauerhaft beigelegt werden.


  • Rechtsanwälte Tradt & Streckhardt
    Alleestr. 4 · 59320 Ennigerloh
    Tel: +49 (0)2524/2062 · Fax: +49 (0)2524/1607 · e-mail:as@streckhardt.de